Honorar & Kostenzuschuss
Nach einer telefonischen Terminvereinbarung können im persönlichen Erstgespräch die Rahmenbedingungen einer Psychotherapie besprochen werden.
Psychotherapie ist ein Prozess, der eine fortlaufende Entwicklung darstellt. Dazu ist ein regelmäßiger Kontakt notwendig. In der Regel finden Psychotherapiegespräche wöchentlich statt. Bei fortlaufendem Therapieprozess können die Intervalle der Gespräche in gemeinsamer Abstimmung verändert werden (14tägig, dreiwöchentlich, ...). Im Erstgespräch kann ein vorläufiger Zeitrahmen besprochen.
Honorar
Honorarhöhe
Einzeltherapie: 50 min - € 95,-
Das Erstgespräch dauert 60 min (€ 95,-), um ausreichend Zeit zu haben, die Rahmenbedingungen zu besprechen (z.B. Kassenabrechung, Intervalle, ...). Jede weitere Therapiestunde nimmt 50 min in Anspruch.
Gerne können bei Bedarf auch Therapieeinheiten zu 75 min (€ 142,-) oder 100 min (€ 190,-) angeboten werden. Das bewährt sich bei komplexen Anliegen oder einer weiteren Anfahrtsstrecke.
Paar- oder Familiensitzungen (2 Personen): 75 min - € 200,-
Zahlungsmodalität
Die Honorarbegleichung erfolgt in bar unmittelbar nach der jeweiligen Therapiesitzung. Sie erhalten eine Honorarnote zur Einreichung bei der Krankenkasse, um eine Teilrefundierung der Kosten zu erwirken.
Kostenzuschuss für Psychotherapie via Telefon/Internet:
Alle psychotherapeutischen Behandlungen, die notwendigerweise via Internet oder Telefon nach den Regeln durchgeführt werden, die für die Standard-Psychotherapie in den Praxen gültig sind, werden in gleicher Form honoriert, als wenn diese Therapien in den Praxen durchgeführt worden wären.
Diese Zusage gilt für die Zeit der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und stellt natürlich für die Zeit danach kein Präjudiz dar.
Bitte erkundigen Sie sich über die Gültigkeit dieser Regelung direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Kostenzuschuss
Sie haben die Möglichkeit bei Ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss für Psychotherapie zu beantragen.
Holen Sie zu diesem Zweck von Ihrem (Haus-)Arzt eine "Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie" (inkl. Diagnose nach ICD 10) ein.
Das dafür notwendige Formular erhalten Sie im Rahmen des Erstgespräches bei mir in der Praxis oder direkt bei Ihrem Arzt. Diese Bestätigung muss vor der 2. Psychotherapiesitzung ausgestellt werden.
Beispiele für Zuschüsse der Krankenkassen
(Zuschüsse pro Psychotherapie-Einzelsitzung):
- alle ÖGK (vormals GKK): € 28,-
- BVA-EB (für vormals BVA-Versicherte): € 40,-
- SVS (für vormals SVA- und SVB-Versicherte): € 40,-
- KFL: € 63,86
- LKUF: 90 % von € 53,-
- KFG: max. € 65,-
Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Selbstzahler
Sollten Sie Wert darauf legen, zusätzlich zur gesetzlichen psychologischen / psychotherapeutischen Verschwiegenheit auch bei Ihrer Krankenkasse absolute Anonymität zu genießen, so können Sie auf den Antrag eines Kassenzuschusses verzichten. In diesem Fall nehmen Sie als Selbstzahler Psychotherapie in Anspruch.
Terminabsage
Ihre Termine sind extra für Sie reserviert. Wenn etwas dazwischen kommen sollte, so bitte ich Sie Terminabsagen bis 24h vor dem geplanten Termin per Anruf (Nachricht auf die Mobilbox) oder SMS bekanntzugeben. Im Falle einer späteren Absage werden die Behandlungskosten zur Gänze verrechnet.
Bei Terminabsage meinerseits biete ich Ihnen den nächstmöglichen Ersatztermin an.